Zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich?

Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Messstellenbetriebsgesetz § 30 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer mME beträgt für den Anschlussnutzer 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem (iMSys) sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht kann auch mehr einsparen und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem.


Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Was ist der nationale Smart Meter Rollout?

Der Begriff "Smart Meter" lässt sich mit "intelligente Messtechnik" ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik in allen deutschen Haushalten und ...
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Warum findet der Smart Meter Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz ...
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Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 ...
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